Einbürgerungstest

 

Einbürgerungsbewerber müssen neben dem Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) auch den Einbürgerungstest ablegen und bestehen. Die entsprechende „Verordnung des Bundesministerium des Innern zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung – EinbTestV)“ trat zum 01.09.2008 in Kraft. Zuständig für den Einbürgerungstest ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Sie finden auf der Webseite des BAMF weitere Informationen zur Einbürgerung.

 

Das Entgelt für den Einbürgerungstest beträgt 25,00 €. Den Einbürgerungstest können Sie an jeder Volkshochschule im Land Brandenburg ablegen. 

 

Für jeden Prüfungsteilnehmenden wird aus einem Pool von 310 Multiple-Choice-Aufgaben ein Testfragebogen von 33 Fragen erstellt, der in 60 Minuten zu beantworten ist. Der Einbürgerungstest ist bestanden, wenn mindestens 17 Testfragen richtig beantwortet sind. Bei erfolgreichem Test wird dem Prüfungsteilnehmeden ein entsprechendes Zertifikat durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ausgestellt. Der Einbürgerungstest kann jederzeit wiederholt werden.

Zur Vorbereitung auf den Test können Sie den interaktiven Fragenkatalog bearbeiten und den Musterfragebogen ausfüllen. Sie erhalten eine sofortige Rückmeldung über Ihr Ergebnis.

 

>>> Zu den Terminen für das Ablegen des Einbürgerungstests 2023