Übergangsregelung für Einstufende und Prüfende in Berufssprachkursen

Die bis zum 30.06.2024 geltende Ausnahmegenehmigung für Lehrkräfte mit vollendetem 60. Lebensjahr gem. TRS 11/22 ist ab sofort auch auf Einstufende und Prüfende in Berufssprachkursen anzuwenden.

Prüfende benötigen weiterhin zusätzlich eine gültige telc Prüfendenlizenz für die Abnahme des Deutsch Test Beruf (siehe TRS 02/22).