Übergangsregelung für Einstufende und Prüfende in Berufssprachkursen bis zum 30.06.2023

Um eine Vereinfachung in der Durchführung zu erreichen, gelten für das Lehren, Einstufen und Prüfen in Berufssprachlursen (BSK) einheitliche Anforderungen hinsichtlich der Zusatzqualifizierung (ZQ). 

Konkret bedeutet das, dass Prüfende und Einstufende zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.06.2023 Prüfungen bzw. Einstufungstests durchführen dürfen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Zulassung nach § 18 DeuFöV oder
  • das Vorliegen einer Bestätigung („Selbstauskunft“) über die aktuelle Teilnahme an ZQ BSK beim Träger.

Die bis zum 30.06.2024 geltende Ausnahmegenehmigung für Lehrkräfte mit vollendetem 60. Lebensjahr gem. TRS 11/22 ist ab sofort auch auf Einstufende und Prüfende in Berufssprachkursen anzuwenden.
Prüfende benötigen weiterhin zusätzlich eine gültige telc Prüfendenlizenz für die Abnahme des Deutsch Test Beruf (siehe TRS 02/22).