Warum Bildungsfreistellung verschenken? Sie haben fünf Tage im Jahr oder zehn Tage in zwei Jahren!
Bildungsfreistellung bezeichnet den Rechtsanspruch eines Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber, an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen teilzunehmen. Die Teilnahme ist während der Arbeitszeit möglich. Der Lohn wird währenddessen fortgezahlt.
Einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung haben Beschäftigte, Arbeiterinnen und Arbeiter, Angestellte und Auszubildende, deren Arbeitsstätte im Land Brandenburg liegt.
Der Freistellungsanspruch beträgt in der Regel 10 Arbeitstage in einem Zeitraum von zwei Kalenderjahren.
Kurse, die der Bildungsfreistellung zugeordnet werden, sind vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg anerkannt. Eine entsprechende Bestätigung erhalten Sie bei den Volkshochschulen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Reichen Sie bitte Antrag und Bestätigung sechs Wochen vor Kursbeginn bei ihrem Betrieb ein. In Zweifelsfällen beraten Sie oder Ihren Arbeitgeber die Mitarbeiter der Volkshochschulen.
Weitere Links
Detaillierte Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).
Eine aktuelle Übersicht der Veranstaltungen mit Anerkennung als Bildungsfreistellung finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).






